+13.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern …
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13.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern …
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13.1.1.
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Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern die betreffenden Einrichtungen Verluste, Schäden oder Beeinträchtigungen von Netz- und Informationssystemen oder Unterbrechungen ihres Betriebs aufgrund des Ausfalls und der Störung unterstützender Versorgungsleistungen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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