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Preamble: 1

RICHTLINIE DES RATES vom 4. Dezember 1990 zur Anpassung bestimmter Richtlinien der Gemeinschaft betreffend die Statistik des Güterverkehrs und die Statistik der Gas- und Strompreise im Hinblick auf ihre Anwendung in Deutschland (90/653/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat die Richtlinie 78/546/EWG(4), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/462/EWG(5) sowie die Richtlinien 80/1119/EWG(6) und 80/1177/EWG(7), beide geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, zur Statistik des Güterkraftverkehrs erlassen.

Der Rat hat ferner die Richtlinie 90/377/EWG zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise(8) erlassen.

Mit der Herstellung der deutschen Einheit gilt das Gemeinschaftsrecht auch im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Für die Verkehrsstatistik sollte die regionale Gliederung so erweitert werden, daß sie das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezieht.

Es ist angebracht, die Liste der die Haupteisenbahnnetze betreibenden Verwaltungen im Rahmen der Statistik des Eisenbahngüterverkehrs anzupassen.

Für die Statistik der Gas- und Strompreise sollte die Gliederung nach Regionen und nach Orten so erweitert werden, daß sie das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezieht.

In der gegenwärtigen Situation ist es nicht möglich, die betreffenden Regionen und Orte genau festzulegen

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung