+AT 7.3 Tz 3

AT 7.3 Tz 3

Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne umfassen und auf plausiblen Szenarien und vernünftigen Annahmen beruhen. Bei Notfällen ist eine geeignete interne und externe Kommunikation sicherzustellen. Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen Institut und Auslagerungsunternehmen über abgestimmte Notfallkonzepte verfügen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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