+AT 7.3 Tz 3

AT 7.3 Tz 3

Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspläne umfassen und auf plausiblen Szenarien und vernünftigen Annahmen beruhen. Bei Notfällen ist eine geeignete interne und externe Kommunikation sicherzustellen. Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, müssen Institut und Auslagerungsunternehmen über abgestimmte Notfallkonzepte verfügen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
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