+AT 9 Tz 2

AT 9 Tz 2

Das Institut muss anhand einer Risikoanalyse bewerten, welche Risiken mit einer Auslagerung verbunden sind. Ausgehend davon ist festzulegen, welche Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind (wesentliche Auslagerungen). Diese Risikoanalyse ist regelmäßig, bei kleinen Instituten alle drei Jahre, zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Risikosituation anzupassen. Die maßgeblichen Organisationseinheiten sind bei der Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehen.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind bei der Auslagerungs- und Risikosteuerung zu beachten

Erläuterung

Risikoanalyse
Bei der Risikoanalyse sind alle im Zusammenhang mit der Auslagerung für das Institut relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Die Intensität der Analyse hängt hierbei von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Bei Auslagerungen von erheblicher Tragweite, wie z. B. der vollständigen oder teilweisen Auslagerung der besonderen Funktionen Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision oder von Kernbankbereichen, ist entsprechend intensiv zu prüfen, ob und wie eine Einbeziehung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement sichergestellt werden kann.
Die Risikoanalyse ist durch eine Szenarioanalyse zu ergänzen, soweit dies sinnvoll und verhältnismäßig ist.
Für die Szenarioanalyse sind – sofern verfügbar – interne und externe Verlustdaten zu verwenden. Kleine Institute können qualitative Ansätze für die Risikoanalyse heranziehen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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