+BTO 1.2.1 Kreditvergabe
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BTO 1.2.1 Kreditvergabe

BTO 1.2.1 Kreditvergabe

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
BTO 1.2.1 Tz 1

Der Prozess der Kreditvergabe umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen. Die Intensität der Beurteilung hängt hierbei vom Risikogehalt der Engagements ab (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens).

Bei der Kreditvergabe sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) gemäß folgender Unterabschnitte zu beachten:

  • a) Abschnitt 5.2.5 für Kredite an Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • b) Abschnitt 5.2.6 für Kredite an mittlere und große Unternehmen;
  • c) Abschnitt 5.2.7 für Finanzierung von Gewerbeimmobilien;
  • d) Abschnitt 5.2.8 für die Immobilienentwicklung; 
  • e) Abschnitt 5.2.9 für gehebelte Transaktionen;
  • f) Abschnitt 5.2.10 für Schiffsfinanzierung;
  • g) Abschnitt 5.2.11 für Projektfinanzierung

Unter Berücksichtigung der Proportionalitätsklausel der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft grundsätzlich Erleichterungen möglich (z.B. bei der Durchführung von Sensitivitätsanalysen), soweit Risiken angemessen beurteilt und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben gewährleistet werden. Innerhalb des nicht-risikorelevanten Geschäfts kann die Kreditwürdigkeitsprüfung auch mittels vereinfachter Verfahren umgesetzt werden.

Erläuterung

Kapitaldienstfähigkeit
Die besondere Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit erfordert grundsätzlich eine individuelle Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen. Die Intensität der Beurteilung hängt vom Risikogehalt ab. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit auf der Basis eines vereinfachten Verfahrens bedeutet hingegen nicht einen generellen Verzicht auf diese Tätigkeiten.

Objekt-/Projektfinanzierungen
Unter Objekt-/Projektfinanzierungen werden Finanzierungen solcher Objekte/Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speist.

Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist sicherzustellen, dass neben der wirtschaftlichen Betrachtung insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung sowie die mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken in die Beurteilung einbezogen werden.

Dabei kann auch auf die Expertise einer vom Kreditnehmer unabhängigen sach- und fachkundigen Organisationseinheit zurückgegriffen werden. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher deren Eignung zu überprüfen. In angemessenen Abständen sind während der Entwicklungsphase des Projektes/Objektes Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen.

BTO 1.2.1 Tz 2

Vor der Kreditvergabe sind die Sicherheiten zu bewerten und der rechtliche Bestand zu prüfen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet sein. Bei der Bewertung kann auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen.

Für die Bewertung von Immobiliensicherheiten sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, Abschnitt 7.1.1 zu beachten.

Für die Bewertung von beweglichen Sicherheiten sind die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuholen. Die Bewertung von großen und komplexen beweglichen Sicherheiten (z.B. Schiffe, Luftfahrzeuge, Maschinen und Anlagen) ist in der Regel durch interne oder externe sachverständige Personen vorzunehmen. Andere bewegliche Sicherheiten können auch auf Basis statistischer Modelle oder geeigneter standardisierter Verfahren bewertet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch