|
+BTO 1.2.1 Tz 1 |
BTO 1.2.1 Tz 1Der Prozess der Kreditvergabe umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen. Die Intensität der Beurteilung hängt hierbei vom Risikogehalt der Engagements ab (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens). Bei der Kreditvergabe sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) gemäß folgender Unterabschnitte zu beachten:
Unter Berücksichtigung der Proportionalitätsklausel der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sind im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft grundsätzlich Erleichterungen möglich (z.B. bei der Durchführung von Sensitivitätsanalysen), soweit Risiken angemessen beurteilt und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben gewährleistet werden. Innerhalb des nicht-risikorelevanten Geschäfts kann die Kreditwürdigkeitsprüfung auch mittels vereinfachter Verfahren umgesetzt werden. ErläuterungKapitaldienstfähigkeit Objekt-/Projektfinanzierungen Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist sicherzustellen, dass neben der wirtschaftlichen Betrachtung insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung sowie die mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken in die Beurteilung einbezogen werden. Dabei kann auch auf die Expertise einer vom Kreditnehmer unabhängigen sach- und fachkundigen Organisationseinheit zurückgegriffen werden. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher deren Eignung zu überprüfen. In angemessenen Abständen sind während der Entwicklungsphase des Projektes/Objektes Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
|