+BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung
---+BTO 1.2.2 Tz 1
---+BTO 1.2.2 Tz 2
---+BTO 1.2.2 Tz 3
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BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung
BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung
1. Übersicht
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Regulierung |
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BTO 1.2.2 Tz 1
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Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung muss das Institut überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle).
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BTO 1.2.2 Tz 2
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Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist mindestens jährlich durchzuführen, wobei die Intensität der Beurteilungen vom Risikogehalt der Engagements abhängt (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens). Für endfällige Kredite darf das Institut bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers nicht auf die fortlaufende Zahlung der fälligen Zinsbeträge abstellen. Die Fähigkeit des Kreditnehmers, den Gesamtkreditbetrag am Ende der Laufzeit zu tilgen, ist anhand der Finanzlage des Kreditnehmers und unter Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren wie der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers oder des Wertes der Immobilie
oder des Projekts zu beurteilen.
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BTO 1.2.2 Tz 3
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Der Wert und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu überwachen und ggf. zu überprüfen sowie – je nach Ergebnis dieser Überprüfung – neu zu ermitteln. Ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze sind die Sicherheiten in angemessenen Abständen zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten.
Kleine Institute, deren Kreditbuch durch regional konzentrierte Engagements gekennzeichnet ist, können für die Überwachung der Sicherheiten auf den Einkauf fremder Daten – und damit auf den Einsatz eines Marktschwankungskonzeptes – verzichten. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund der eigenen Transaktionen einen hinreichenden Einblick in die Entwicklung der Immobilienmärkte in ihrem Geschäftsgebiet gewinnen können.
Erläuterung
Nutzung von Marktschwankungskonzepten Da Marktschwankungskonzepte lediglich eine erste Indikation für allgemeine Geschehnisse im jeweiligen Marktsegment liefern können, ist ihr alleiniger Einsatz zur Überwachung der Werte von Immobiliensicherheiten nicht geeignet. Ergänzend dazu muss das Institut eigene Marktbeobachtungen und weitere Analysen für das relevante Sicherheitenportfolio durchführen und prüfen, inwieweit das Marktschwankungskonzept für das eigene Portfolio repräsentativ ist und für welche Immobilien es folglich genutzt werden kann.
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BTO 1.2.2 Tz 4
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Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten, sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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