+BTO 1.2.2 Tz 4

BTO 1.2.2 Tz 4

Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten, sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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