(3) In der Leitlinie werden die internen Zuständigkeiten für die Genehmigung, das Management, die Kontrolle und die Dokumentation einschlägiger vertraglicher Vereinbarungen eindeutig zugewiesen, und es wird sichergestellt, dass innerhalb des Finanzunternehmens angemessene Fähigkeiten, Erfahrung und Kenntnisse aufrechterhalten werden, damit die einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der im Rahmen dieser Vereinbarungen erbrachten IKT-Dienstleistungen, wirksam überwacht werden können.