+Artikel 3 6

Artikel 3 6

(6)   Die Leitlinie gewährleistet, dass die vertraglichen Vereinbarungen mit Folgendem im Einklang stehen:

a)

dem in Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten IKT-Risikomanagementrahmen;

b)

der in Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Informationssicherheitsleitlinie;

c)

der in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie;

d)

den in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen für die Meldung von Vorfällen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung