+Artikel 4 d)

Artikel 4 d)

die Umsetzung, die Überwachung und das Management vertraglicher Vereinbarungen nach den Artikeln 7, 8 und 9, gegebenenfalls auch auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung