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+Artikel 4 d) |
Artikel 4 d)die Umsetzung, die Überwachung und das Management vertraglicher Vereinbarungen nach den Artikeln 7, 8 und 9, gegebenenfalls auch auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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