+BTO 3.2 Tz 2

BTO 3.2 Tz 2

Zur Bewertung der Immobilien sind geeignete Verfahren heranzuziehen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Bewertung ist eine Objektbesichtigung durchzuführen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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