+BTO 3.2.1 Tz 3
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BTO 3.2.1 Tz 3
Vor Immobilienerwerb ist der Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Bei Immobilien, die zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung noch nicht fertiggestellt sind, ist der Marktwert unter der Annahme der Fertigstellung zu ermitteln. Die Ausführungen des BTO 3.2 Tz. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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