+BTO 3.2 Tz 4

BTO 3.2 Tz 4

Werden für die Bewertung von Immobilien externe Sachverständige herangezogen, so muss das Institut die Immobilienbewertung plausibilisieren und dabei ggf. eigene Erkenntnisse und Informationen in die Beurteilung einfließen lassen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch