+BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
---+BTO 3.2.2 Tz 1
---+BTO 3.2.2 Tz 2
---+BTO 3.2.2 Tz 3
|
BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
BTO 3.2.2 Tz 1
|
Während der Entwicklungsphase von Projekten sind Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen. Die Abstände sind hierbei unter Risikogesichtspunkten festzulegen. Das Institut muss zudem bei Projekten eine laufende Kostenkontrolle durchführen.
|
|
BTO 3.2.2 Tz 2
|
Der Wert von Immobilien ist jährlich zu überprüfen. Wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung erkennbar, dass sich der Immobilienwert um mehr als 10 % verringert haben könnte, ist eine Neubewertung erforderlich. Außerordentliche Überprüfungen sind dann durchzuführen, wenn das Institut Informationen erhält, die auf eine wesentliche negative Wertänderung der Immobilie oder des Immobilienprojektes hindeuten.
|
|
BTO 3.2.2 Tz 3
|
Mindestens jährlich ist ein Bericht über die Immobiliengeschäfte zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Im Bericht sind die ggf. festgestellten Wertänderungen der Immobilien aufzuführen und zu erläutern. Außerdem ist über Risiken der Immobilien und Projekte zu berichten.
|
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
|