+BTO 3.2.2 Tz 2
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BTO 3.2.2 Tz 2
Der Wert von Immobilien ist jährlich zu überprüfen. Wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung erkennbar, dass sich der Immobilienwert um mehr als 10 % verringert haben könnte, ist eine Neubewertung erforderlich. Außerordentliche Überprüfungen sind dann durchzuführen, wenn das Institut Informationen erhält, die auf eine wesentliche negative Wertänderung der Immobilie oder des Immobilienprojektes hindeuten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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