+BTR 2.3 Tz 6

BTR 2.3 Tz 6

Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung von Nicht-Finanzkunden sowie von operativen Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 von Finanzkunden darf die angenommene Zinsbindung die gewichtete durchschnittliche Zinsbindung von fünf Jahren nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf das gesamte aggregierte Portfolio dieser Einlagen und gilt separat für verschiedene Währungen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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