+BTR 2.3 Tz 6

BTR 2.3 Tz 6

Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung von Nicht-Finanzkunden sowie von operativen Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 von Finanzkunden darf die angenommene Zinsbindung die gewichtete durchschnittliche Zinsbindung von fünf Jahren nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf das gesamte aggregierte Portfolio dieser Einlagen und gilt separat für verschiedene Währungen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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