+BTR 4 Tz 3

BTR 4 Tz 3

Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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