+BTR 4 Tz 3

BTR 4 Tz 3

Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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