+BT 2.2 Tz 3
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BT 2.2 Tz 3
Mindestens vierteljährlich ist ein Bericht über Adressenausfallrisiken zu erstellen, der strukturelle Merkmale des Kreditgeschäfts sowie u. a. Portfolioentwicklung, Limite, Limitauslastungen und -überschreitungen, Großkredite, Risikovorsorge, wichtige Kreditentscheidungen und NPL-Details umfasst. Der Risikobericht muss Informationen zu wesentlichen, von den Strategien abweichenden Kreditentscheidungen enthalten. Zudem sind folgende Kreditentscheidungen im risikorelevanten Kreditgeschäft offenzulegen:
- a) Entscheidungen, die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Krediteinzelkompetenz getroffen haben, soweit diese von den Voten abweichen oder
- b) Entscheidungen, die von einem Geschäftsleiter getroffen werden, der für den Bereich Marktfolge zuständig ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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