+BT 2.2 Tz 3

BT 2.2 Tz 3

Mindestens vierteljährlich ist ein Bericht über Adressenausfallrisiken zu erstellen, der strukturelle Merkmale des Kreditgeschäfts sowie u. a. Portfolioentwicklung, Limite, Limitauslastungen und -überschreitungen, Großkredite, Risikovorsorge, wichtige Kreditentscheidungen und NPL-Details umfasst. Der Risikobericht muss Informationen zu wesentlichen, von den Strategien abweichenden Kreditentscheidungen enthalten. Zudem sind folgende Kreditentscheidungen im risikorelevanten Kreditgeschäft offenzulegen:

  • a) Entscheidungen, die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Krediteinzelkompetenz getroffen haben, soweit diese von den Voten abweichen oder
  • b) Entscheidungen, die von einem Geschäftsleiter getroffen werden, der für den Bereich Marktfolge zuständig ist.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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