+BT 2.2 Tz 5
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BT 2.2 Tz 5
Über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation ist mindestens vierteljährlich zu berichten: Der Bericht muss mindestens Informationen über die Liquiditätspuffer, Stresstests, Refinanzierungsrisiken und weitere wesentliche Liquiditätsrisiken (untertägige Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken etc.) sowie ggf. über wesentliche Änderungen des Liquiditätsnotfallplans enthalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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