+BT 2.2 Tz 5

BT 2.2 Tz 5

Über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation ist mindestens vierteljährlich zu berichten: Der Bericht muss mindestens Informationen über die Liquiditätspuffer, Stresstests, Refinanzierungsrisiken und weitere wesentliche Liquiditätsrisiken (untertägige Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken etc.) sowie ggf. über wesentliche Änderungen des Liquiditätsnotfallplans enthalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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