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+KWG § 53cq Meldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
KWG § 53cq Meldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde§ 2g Absatz 5 und § 7b Absatz 2 Nummer 1a sind auf CRD-Drittstaatenzweigstellen entsprechend anzuwenden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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