+Artikel 31 6

Artikel 31 6

(6)   Stellt die ermittelte, von dem betreffenden Drittland ausgehende spezifische und ernsthafte Bedrohung einen signifikanten strategischen Mangel dar, ist Artikel 29 Absatz 4 anzuwenden und sind in dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten delegierten Rechtsakt spezifische Gegenmaßnahmen nach Artikel 29 Absatz 5 anzuführen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung