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+Artikel 31 6 |
Artikel 31 6(6) Stellt die ermittelte, von dem betreffenden Drittland ausgehende spezifische und ernsthafte Bedrohung einen signifikanten strategischen Mangel dar, ist Artikel 29 Absatz 4 anzuwenden und sind in dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten delegierten Rechtsakt spezifische Gegenmaßnahmen nach Artikel 29 Absatz 5 anzuführen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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