+Artikel 59 1

Artikel 59 1

(1)   Im Fall von juristischen Personen nach Artikel 57, die Express Trusts ähneln, oder Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen gemäß Artikel 58 mit Ausnahme von Discretionary Trusts sind, sofern die Begünstigten noch zu bestimmen sind, die Kategorie der Begünstigten und ihre allgemeinen Merkmale anzugeben. Begünstigte innerhalb dieser Kategorie sind wirtschaftliche Eigentümer, sobald sie ermittelt oder benannt sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung