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Artikel 69 9(9) Die in Absatz 8 des vorliegenden Artikels genannten Verpflichteten behalten gemäß Artikel 77 eine Kopie von jeder ihnen gemäß dem genannten Absatz übermittelten Meldung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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