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+Artikel 80 6 |
Artikel 80 6(6) Die Gesamthöhe der Sanktionen wird gemäß den einschlägigen Bestimmungen der nationalen Rechtsvorschriften in einer Weise berechnet, die sicherstellt, dass das Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht und so wirkungsvoll von weiteren Verstößen gleicher Art abschreckt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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