+Artikel 83 2

Artikel 83 2

(2)   Die zentralen Meldestellen reagieren rechtzeitig auf Auskunftsersuchen des OLAF in Bezug auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen gemäß Absatz 1.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung