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+Artikel 85 2 |
Artikel 85 2(2) Die Befugnis zum Erlass der in den Artikeln 29, 30, 31, 34, 43, 52 und 68 genannten delegierten Rechtsakte wird der Kommission ab dem 9. Juli 2024 auf unbestimmte Zeit übertragen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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