+Artikel 87 b)

Artikel 87 b)

der Angemessenheit des Rahmens für die Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung