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(1)   Kritische IKT-Drittdienstleister stellen der federführenden Überwachungsbehörde auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die sie benötigt, um ihre Überwachungsaufgaben gemäß den Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2554 wahrzunehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung