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Artikel 3 3(3) Der Rückgriff auf die Ergebnisse der Risikobewertung, die ihre IKT-Drittdienstleister für ihre Unterauftragnehmer im Hinblick auf die Erfüllung der in diesem Artikel festgelegten Pflichten durchgeführt haben, entbindet die Finanzunternehmen nicht von ihrer letztendlichen Verantwortung für die Erfüllung ihrer rechtlichen und regulatorischen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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