+Artikel 3 3

Artikel 3 3

(3)   Der Rückgriff auf die Ergebnisse der Risikobewertung, die ihre IKT-Drittdienstleister für ihre Unterauftragnehmer im Hinblick auf die Erfüllung der in diesem Artikel festgelegten Pflichten durchgeführt haben, entbindet die Finanzunternehmen nicht von ihrer letztendlichen Verantwortung für die Erfüllung ihrer rechtlichen und regulatorischen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung