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Artikel 6 (1)Im Falle eines gemeinsamen TLPT oder eines gebündelten TLPT führt das Kontrollteam jedes Finanzunternehmens eine eigene Risikobewertung durch und legt seine eigenen Risikomanagementmaßnahmen fest.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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