+OPS.1.1.5 Protokollierung
---+OPS.1.1.5.G1 Fehlende oder unzureichende Protokollierung
---+OPS.1.1.5.G2 Fehlerhafte Auswahl von relevanten Protokollierungsdaten
---+OPS.1.1.5.G3 Fehlende oder fehlerhafte Zeitsynchronisation bei der Protokollierung
---+OPS.1.1.5.G4 Fehlplanung bei der Protokollierung
---+OPS.1.1.5.G5 Vertraulichkeits- und Integritätsverlust von Protokollierungsdaten
---+OPS.1.1.5.G6 Falsch konfigurierte Protokollierung
---+OPS.1.1.5.G7 Ausfall von Datenquellen für Protokollierungsdaten
---+OPS.1.1.5.G8 Ungenügend dimensionierte Protokollierungsinfrastruktur
---+OPS.1.1.5.A1 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Protokollierung (B) [Fachverantwortliche]
---+OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)
---+OPS.1.1.5.A4 Zeitsynchronisation der IT-Systeme (B)
---+OPS.1.1.5.A5 Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (B)
---+OPS.1.1.5.A6 Aufbau einer zentralen Protokollierungsinfrastruktur (S)
---+OPS.1.1.5.A8 Archivierung von Protokollierungsdaten (S)
---+OPS.1.1.5.A9 Bereitstellung von Protokollierungsdaten für die Auswertung (S)
---+OPS.1.1.5.A10 Zugriffsschutz für Protokollierungsdaten (S)
---+OPS.1.1.5.A11 Steigerung des Protokollierungsumfangs (H)
---+OPS.1.1.5.A12 Verschlüsselung der Protokollierungsdaten (H)
---+OPS.1.1.5.A13 Hochverfügbare Protokollierungsinfrastruktur (H)

OPS.1.1.5 Protokollierung

Einleitung

Damit ein verlässlicher IT-Betrieb gewährleistet ist, sollten IT-Systeme und Anwendungen entweder alle oder zumindest ausgewählte betriebs- und sicherheitsrelevante Ereignisse protokollieren, d. h. sie automatisch speichern und für die Auswertung bereitstellen. Eine Protokollierung wird in vielen Institutionen eingesetzt, um Hard- und Softwareprobleme sowie Ressourcenengpässe rechtzeitig entdecken zu können. Aber auch Sicherheitsprobleme und Angriffe auf die betriebenen Netzdienste können anhand von Protokollierungsdaten nachvollzogen werden. Ebenso können mit solchen Daten durch forensische Untersuchungen Beweise gesichert werden, nachdem ein Angriff auf IT-Systeme oder Anwendungen bekannt wurde.

In jedem Informationsverbund werden lokal Protokollierungsdaten von einer Vielzahl von IT-Systemen und Anwendungen generiert. Um jedoch einen Gesamtüberblick über einen Informationsverbund zu erhalten, können die von verschiedenen IT-Systemen und Anwendungen generierten Protokollierungsereignisse an eine dedizierte Protokollierungsinfrastruktur gesendet und dort zentral gespeichert werden. Nur so lassen sich die Protokollierungsdaten an einer zentralen Stelle auswählen, filtern und systematisch auswerten.

Zielsetzung

Ziel des Bausteins ist es, alle relevanten Daten sicher zu erheben, zu speichern und geeignet für die Auswertung bereitzustellen, damit möglichst alle sicherheitsrelevanten Ereignisse protokolliert werden können.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein OPS.1.1.5 Protokollierung ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden.

Im vorliegenden Baustein werden ausschließlich übergreifende Aspekte betrachtet, die für eine angemessene Protokollierung erforderlich sind. Die Protokollierung spezifischer IT-Systeme oder Anwendungen wird hier nicht behandelt, sondern in den jeweiligen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums beschrieben.

In vielen Betriebssystemen oder Anwendungen sind Protokollierungsfunktionen bereits vorhanden oder können dort mittels Zusatzprodukten integriert werden. Um diese Funktionen und die gespeicherten Protokollierungsdaten abzusichern, muss das zugrundeliegende Betriebssystem geschützt sein. Das ist jedoch nicht Bestandteil dieses Bausteins. Dafür sind die betriebssystemspezifischen Bausteine umzusetzen, z. B. SYS.1.2.3 Windows Server.

Im Vorfeld der Protokollierung von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist es wichtig, dass Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert und zugewiesen werden. Es sollte insbesondere auf den Grundsatz der Funktionstrennung geachtet werden. Dieses Thema ist nicht Bestandteil dieses Bausteins, sondern wird im Baustein ORP.1 Organisation behandelt.

Auch ist dieser Baustein abzugrenzen von der Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (siehe DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen) sowie der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle (siehe DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen). Beide Aspekte werden im vorliegenden Baustein nicht oder nur am Rande behandelt.

Ebenfalls an anderer Stelle beschrieben werden die Auswertung von Protokollierungsdaten sowie deren langfristige, sichere, unveränderbare und reproduzierbare Speicherung (siehe DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen bzw. OPS.1.2.2 Archivierung).

Vorgaben, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, werden im Baustein CON.2 Datenschutz beschrieben.

Wissenswertes

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt in seinem Mindeststandard „Mindeststandard des BSI zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen“ die Protokollierung und Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (SRE). Die Mindeststandards sind von den in § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG genannten Stellen der Bundesverwaltung umzusetzen.

Die International Organization for Standardization (ISO) macht in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel A.12.4 „Protokollierung und Überwachung“ Vorgaben zur Protokollierung.

Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in Kapitel TM1.2 - Security Event Logging - Vorgaben zur Protokollierung.

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) beschreibt in seiner Special Publication 800-92 „Guide to Computer Security Log Management“, wie Protokollierung sicher eingesetzt werden kann.

1. Επισκόπηση

Τίτλος Πρότυπο
OPS.1.1.5.A1 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Protokollierung (B) [Fachverantwortliche]

Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsrichtlinie der Institution MUSS eine spezifische Sicherheitsrichtlinie für die Protokollierung erstellt werden. In dieser Sicherheitsrichtlinie MÜSSEN nachvollziehbar Anforderungen und Vorgaben beschrieben sein, wie die Protokollierung zu planen, aufzubauen und sicher zu betreiben ist. In der spezifischen Sicherheitsrichtlinie MUSS geregelt werden, wie, wo und was zu protokollieren ist. Dabei SOLLTEN sich Art und Umfang der Protokollierung am Schutzbedarf der Informationen orientieren.

Die spezifische Sicherheitsrichtlinie MUSS von dem oder der ISB gemeinsam mit den Fachverantwortlichen erstellt werden. Sie MUSS allen für die Protokollierung zuständigen Mitarbeitenden bekannt und grundlegend für ihre Arbeit sein. Wird die spezifische Sicherheitsrichtlinie verändert oder wird von den Anforderungen abgewichen, MUSS dies mit dem oder der ISB abgestimmt und dokumentiert werden. Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die spezifische Sicherheitsrichtlinie noch korrekt umgesetzt ist. Die Ergebnisse der Überprüfung MÜSSEN dokumentiert werden.

OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)

Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse von IT-Systemen und Anwendungen MÜSSEN protokolliert werden. Sofern die in der Protokollierungsrichtlinie als relevant definierten IT-Systeme und Anwendungen über eine Protokollierungsfunktion verfügen, MUSS diese benutzt werden. Wenn die Protokollierung eingerichtet wird, MÜSSEN dabei die Vorgaben des herstellenden Unternehmens für die jeweiligen IT-Systeme oder Anwendungen beachtet werden.

In angemessenen Intervallen MUSS stichpunktartig überprüft werden, ob die Protokollierung noch korrekt funktioniert. Die Prüfintervalle MÜSSEN in der Protokollierungsrichtlinie definiert werden.

Falls betriebs- und sicherheitsrelevante Ereignisse nicht auf einem IT-System protokolliert werden können, MÜSSEN zusätzliche IT-Systeme zur Protokollierung (z. B. von Ereignissen auf Netzebene) integriert werden.

OPS.1.1.5.A4 Zeitsynchronisation der IT-Systeme (B)

Die Systemzeit aller protokollierenden IT-Systeme und Anwendungen MUSS immer synchron sein. Es MUSS sichergestellt sein, dass das Datums- und Zeitformat der Protokolldateien einheitlich ist.

OPS.1.1.5.A5 Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (B)

Bei der Protokollierung MÜSSEN die Bestimmungen aus den aktuellen Gesetzen zum Bundes- sowie Landesdatenschutz eingehalten werden (siehe CON.2 Datenschutz).

Darüber hinaus MÜSSEN eventuelle Persönlichkeitsrechte bzw. Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitendenvertretungen gewahrt werden.

Ebenso MUSS sichergestellt sein, dass alle weiteren relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

Protokollierungsdaten MÜSSEN nach einem festgelegten Prozess gelöscht werden. Es MUSS technisch unterbunden werden, dass Protokollierungsdaten unkontrolliert gelöscht oder verändert werden.

OPS.1.1.5.A6 Aufbau einer zentralen Protokollierungsinfrastruktur (S)

Alle gesammelten sicherheitsrelevanten Protokollierungsdaten SOLLTEN an einer zentralen Stelle gespeichert werden. Dafür SOLLTE eine zentrale Protokollierungsinfrastruktur im Sinne eines Logserver-Verbunds aufgebaut und in einem hierfür eingerichteten Netzsegment platziert werden (siehe NET.1.1 Netzarchitektur und -design).

Zusätzlich zu sicherheitsrelevanten Ereignissen (siehe OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene) SOLLTE eine zentrale Protokollierungsinfrastruktur auch allgemeine Betriebsereignisse protokollieren, die auf einen Fehler hindeuten.

Die Protokollierungsinfrastruktur SOLLTE ausreichend dimensioniert sein. Die Möglichkeit einer Skalierung im Sinne einer erweiterten Protokollierung SOLLTE berücksichtigt werden. Dafür SOLLTEN genügend technische, finanzielle und personelle Ressourcen verfügbar sein.

OPS.1.1.5.A8 Archivierung von Protokollierungsdaten (S)

Protokollierungsdaten SOLLTEN archiviert werden. Dabei SOLLTEN die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen berücksichtigt werden.

OPS.1.1.5.A9 Bereitstellung von Protokollierungsdaten für die Auswertung (S)

Die gesammelten Protokollierungsdaten SOLLTEN gefiltert, normalisiert, aggregiert und korreliert werden. Die so bearbeiteten Protokollierungsdaten SOLLTEN geeignet verfügbar gemacht werden, damit sie ausgewertet werden können.

Damit sich die Daten automatisiert auswerten lassen, SOLLTEN die Protokollanwendungen über entsprechende Schnittstellen für die Auswertungsprogramme verfügen.

Es SOLLTE sichergestellt sein, dass bei der Auswertung von Protokollierungsdaten die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die in der Protokollierungsrichtlinie definiert sind. Auch wenn die Daten bereitgestellt werden, SOLLTEN betriebliche und interne Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Die Protokollierungsdaten SOLLTEN zusätzlich in unveränderter Originalform aufbewahrt werden.

OPS.1.1.5.A10 Zugriffsschutz für Protokollierungsdaten (S)

Es SOLLTE sichergestellt sein, dass die ausführenden Administrierenden selbst keine Berechtigung haben, die aufgezeichneten Protokollierungsdaten zu verändern oder zu löschen.

OPS.1.1.5.A11 Steigerung des Protokollierungsumfangs (H)

Bei erhöhtem Schutzbedarf von Anwendungen oder IT-Systemen SOLLTEN grundsätzlich mehr Ereignisse protokolliert werden, sodass sicherheitsrelevante Vorfälle möglichst lückenlos nachvollziehbar sind.

Um die Protokollierungsdaten in Echtzeit auswerten zu können, SOLLTEN sie in verkürzten Zeitabständen von den protokollierenden IT-Systemen und Anwendungen zentral gespeichert werden. Die Protokollierung SOLLTE eine Auswertung über den gesamten Informationsverbund ermöglichen. Anwendungen und IT-Systeme, mit denen eine zentrale Protokollierung nicht möglich ist, SOLLTEN bei einem erhöhten Schutzbedarf NICHT eingesetzt werden.

OPS.1.1.5.A12 Verschlüsselung der Protokollierungsdaten (H)

Um Protokollierungsdaten sicher übertragen zu können, SOLLTEN sie verschlüsselt werden. Alle gespeicherten Protokolle SOLLTEN digital signiert werden. Auch archivierte und außerhalb der Protokollierungsinfrastruktur gespeicherte Protokollierungsdaten SOLLTEN immer verschlüsselt gespeichert werden.

OPS.1.1.5.A13 Hochverfügbare Protokollierungsinfrastruktur (H)

Eine hochverfügbare Protokollierungsinfrastruktur SOLLTE aufgebaut werden.

1.1 Παραπομπές

1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις

1.3 Σχετικοί κανονισμοί

2. Εντοπισμένες απαιτήσεις

Απαιτήσεις
Πηγή Απαίτηση

3. Σχετικοί κανονισμοί

Κανονισμοί
Πηγή Κανονισμός

Συνδεδεμένα ζητήματα