+WpIG - Kapitel 3 - Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
---+WpIG § 31 Information über die Sicherungseinrichtung
---+WpIG § 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung

WpIG - Kapitel 3 - Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen

-

1. Overview

Summary Regulation
WpIG § 31 Information über die Sicherungseinrichtung

Ein Wertpapierinstitut hat Kunden, die nicht Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitute sind, über seine Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren. Das Wertpapierinstitut hat ferner Kunden, die nicht Kreditinstitute oder Wertpapierinstitute sind, vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Textform in leicht verständlicher Sprache über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren. Sofern rückzahlbare Gelder nicht gesichert sind, hat das Wertpapierinstitut auf diese Tatsache in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und an hervorgehobener Stelle in den Vertragsunterlagen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Die Informationen in den Vertragsunterlagen dürfen keine anderen Erklärungen enthalten und sind gesondert von den Kunden zu bestätigen. Außerdem müssen auf Anfrage Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen Formalitäten erhältlich sein.

WpIG § 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung

Scheidet ein Wertpapierinstitut aus einer Sicherungseinrichtung aus, hat es seine Kunden, die nicht Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitute sind, sowie die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
Impressum German English