+UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen

UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen

Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Person oder Rolle eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Nicht-Umsetzung von Anforderungen zur Erforderlichkeit einer Risikobetrachtung führt, siehe verwandte Anforderung.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation