+UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen
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UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen
Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren. Erläuterung Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Person oder Rolle eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Nicht-Umsetzung von Anforderungen zur Erforderlichkeit einer Risikobetrachtung führt, siehe verwandte Anforderung.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Reglementări asociate
2. Cerințe identificate
3. Reglementări asociate
Reglementări
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Reglementare |
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