+Artikel 70 (6)

Artikel 70 (6)

den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung einschließlich aller Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von wesentlichen Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit gemäß Artikel 17 Absätze 4, 5 und 6 sowie Artikel 18 der Richtlinie 2014/59/EU, auf deren Grundlage die gemeinsame Entscheidung getroffen wird. Falls das Unionsmutterunternehmen oder eines oder mehrere seiner Unternehmen diese Maßnahmen bereits durchführen, sind auch Informationen zu den Fristen für ihre Durchführung anzugeben;

1. Overview

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Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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