+Artikel 70 (6)

Artikel 70 (6)

den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung einschließlich aller Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von wesentlichen Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit gemäß Artikel 17 Absätze 4, 5 und 6 sowie Artikel 18 der Richtlinie 2014/59/EU, auf deren Grundlage die gemeinsame Entscheidung getroffen wird. Falls das Unionsmutterunternehmen oder eines oder mehrere seiner Unternehmen diese Maßnahmen bereits durchführen, sind auch Informationen zu den Fristen für ihre Durchführung anzugeben;

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE