+Artikel 11 (1c)

Artikel 11 (1c)

Die in Absatz 1a dieses Artikels genannten Sanktionen werden nicht bei Verstößen gegen das Erfordernis der Erreichbarkeit nach Artikel 5a Absatz 1 Unterabsatz 2 verhängt, wenn die von Zahlungsdienstleistern geführten Zahlungskonten aufgrund geplanter Wartungsmaßnahmen, die mit einer vorhersehbaren kurzzeitigen Nichtverfügbarkeit einhergehen, oder aufgrund einer geplanten Nichtverfügbarkeit sämtlicher Echtzeitüberweisungen im Rahmen des einschlägigen Zahlungssystems nicht für Echtzeitüberweisungen erreichbar sind, vorausgesetzt die Zahlungsdienstnutzer wurden im Voraus über die geplanten Wartungsmaßnahmen oder die geplante Nichtverfügbarkeit informiert.

1. Overview

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Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
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  • Builddate: 08.04.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32012R0260
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