+Artikel 37 (2)

Artikel 37 (2)

Die Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Zu diesen Mitgliedern gehören:

a) 

13 Mitglieder, die in ausgewogenem Verhältnis Finanzmarktteilnehmer, die in der Union tätig sind, vertreten,

b) 

13 Mitglieder, die Vertreter der Beschäftigten von Finanzmarktteilnehmern, die in der Union tätig sind, sowie Verbraucher, Nutzer von Finanzdienstleistungen und Vertreter von KMU vertreten, und

c) 

vier Mitglieder, die renommierte unabhängige Wissenschaftler sind.

1. Overview

,
Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
  • EULAW_DE -

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