+Artikel 37 (2)

Artikel 37 (2)

Die Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Zu diesen Mitgliedern gehören:

a) 

13 Mitglieder, die in ausgewogenem Verhältnis Finanzmarktteilnehmer, die in der Union tätig sind, vertreten,

b) 

13 Mitglieder, die Vertreter der Beschäftigten von Finanzmarktteilnehmern, die in der Union tätig sind, sowie Verbraucher, Nutzer von Finanzdienstleistungen und Vertreter von KMU vertreten, und

c) 

vier Mitglieder, die renommierte unabhängige Wissenschaftler sind.

1. Översikt

,
Rubrik Reglering

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade standarder

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade standarder

Standarder
Källa Krav
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
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