+BTO 1.1 Tz 7

BTO 1.1 Tz 7

Die Überprüfung von unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Sicherheiten ist außerhalb des Bereichs Markt durchzuführen. Auch die Entscheidungen über die Risikovorsorge bei bedeutenden Engagements sind außerhalb des Marktes zu treffen. Die Zuordnung aller anderen in BTO 1.2 genannten Prozesse bzw. Teilprozesse liegt, soweit dieses Rundschreiben nichts anderes vorsieht, im Ermessen der Institute (z. B. die Kreditbearbeitung oder Teilprozesse der Kreditbearbeitung). Die Überprüfung des rechtlichen Bestandes von Sicherheiten kann auch durch eine vom Markt und Handel unabhängige Stelle (z. B. Rechtsabteilung) erfolgen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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