+BTO 1.2.2 Tz 4

BTO 1.2.2 Tz 4

Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten, sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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