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+BTO 1.2.5 Tz 9 |
BTO 1.2.5 Tz 9Im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen hat das Institut geeignete Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten NPE festzulegen, die sicherstellen, dass Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werden.1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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