+BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten
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BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten
BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten
1. Overview
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Regulation |
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BTO 1.2.5 Tz 1
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Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den Sanierungs- bzw. den Abwicklungsprozess und die Überwachung dieser Prozesse ist außerhalb des Bereichs Markt wahrzunehmen.
Bei Entscheidungen über Sanierungskredite ist eine Votierung aus dem marktunabhängigen Bereich ausreichend. Dies gilt auch für Engagements in so genannten „Abbauportfolien“, wobei die Bestände sowie die jeweils verfolgte Intention vom Institut nachvollziehbar darzustellen sind (z. B. in einem „Abbaukonzept“).
Institute mit hohem NPL-Bestand müssen spezialisierte NPE-Abwicklungseinheiten einrichten, die ihrer Größe, Art, Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechen und sicherstellen, dass diese Einheiten grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt sind. Eine Einrichtung der NPE-Abwicklungseinheit hat außerhalb des Bereichs Markt zu erfolgen, wobei auch eine Ansiedlung bei der Problemkreditbearbeitung möglich ist. Wenn Überschneidungen mit den an der Kreditvergabe beteiligten Mitarbeitern unvermeidlich sind, ist sicherzustellen, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPEPortfolios zu berücksichtigen (z. B. Privat-, Firmenkundengeschäft), wobei für die Analyse der jeweiligen NPE-Portfolios auf die NPE-Abwicklung spezialisierte und hinreichend qualifizierte Mitarbeiter heranzuziehen sind.
Erläuterung
Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung Hinsichtlich der Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung gelten die Erläuterungen zu den Kriterien der Intensivbetreuung analog (vgl. BTO 1.2.4 Tz. 1). Bei der Festlegung dieser Kriterien sind auch die Indikatoren für die Einstufung als notleidende Risikoposition (NPE) zu berücksichtigen.
Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen Von der Prüfung nicht-standardisierter Verträge durch eine unabhängige Stelle kann bei Sanierungsfällen abgesehen werden, wenn die Sanierung von Spezialisten begleitet wird, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, solche Vertragswerke eigenständig und ohne weitere unabhängige Prüfung zu verfassen.
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BTO 1.2.5 Tz 2
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Im Rahmen der Überleitung des Engagements in die Sanierung bzw. Abwicklung hat eine Prüfung des rechtlichen Bestands und der Sicherheitenwerte sowie ggf. eine neue, unter Realisationsgesichtspunkten erstellte Bewertung zu erfolgen. Mindestens jährlich ist eine Überprüfung durchzuführen. In den Prozess der Überprüfung der Sicherheitenwerte sind Mitarbeiter oder ggf. externe Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen einzubeziehen.
Erläuterung
Bewertung unter Realisationsgesichtspunkten Eine Bewertung unter Realisationsgesichtspunkten betrifft grundsätzlich Engagements in der Abwicklung. Für den Sicherheitenwert ist dabei – in der Regel ausgehend vom Marktwert – der voraussichtliche Verwertungserlös unter Berücksichtigung der erwarteten Verwertungskosten und der voraussichtlichen Verwertungsdauer zu bestimmen. Der Sicherheitenwert ist ggf. entsprechend abzuzinsen. Er ist unter Berücksichtigung von angemessenen Wertabschlägen („Haircuts“) herzuleiten. Der Verzicht bzw. die Verwendung von Wertabschlägen ist zu begründen.
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BTO 1.2.5 Tz 3
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Entscheidet sich das Institut trotz Erfüllung der Kriterien für den Übergang in die Sanierung bzw. Abwicklung und trotz wesentlicher Leistungsstörungen für einen Verbleib in der Intensivbetreuung, ist sicherzustellen, dass das Adressenausfallrisiko des Kredits verringert oder begrenzt werden kann. Das Vorgehen ist mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern abzustimmen. Rechtliche Risiken und die Werthaltigkeit von Sicherheiten sind dabei zu prüfen.
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BTO 1.2.5 Tz 4
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Zieht ein Institut die Begleitung einer Sanierung in Betracht, muss es sich ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorlegen lassen und auf dieser Grundlage ein eigenständiges Urteil darüber treffen, ob eine Sanierung erreicht werden kann.
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BTO 1.2.5 Tz 5
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Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen sind vom Institut zu überwachen
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BTO 1.2.5 Tz 6
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Die zuständigen Geschäftsleiter sind bei bedeutenden Engagements regelmäßig über den Stand der Sanierung zu informieren.
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BTO 1.2.5 Tz 7
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Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem geeignete Abwicklungsmaßnahmen festzulegen sind. Die Maßnahmen sind regelmäßig zu überwachen.
Erläuterung
Überwachung der Abwicklungsmaßnahmen Das Institut muss den Zeitraum, der zur Abwicklung der Sicherheit oder zur Durchsetzung einer Garantie benötigt wird, überwachen.
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BTO 1.2.5 Tz 8
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Zieht ein Institut Rettungserwerbe in Betracht, muss es eine Richtlinie entwickeln, die das Verfahren zum Erwerb von gestellten Sicherheiten beschreibt. Die Richtlinie hat auch die beabsichtigte Haltedauer sowie Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen.
Werden im Rahmen eines Rettungserwerbs Immobilien erworben, gelten diese als Immobiliengeschäfte. Bei Überschreiten der Schwellen gemäß der Erläuterung in BTO 3 sind die Anforderungen des BTO 3.2.2 (Weiterbearbeitung und Überwachung) zu beachten
Erläuterung
Rettungserwerbe Unter Rettungserwerb ist der Erwerb von Sicherheiten (z. B. Immobilien, Transportmittel) zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Instituts ausgewiesen werden.
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BTO 1.2.5 Tz 9
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Im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen hat das Institut geeignete Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten NPE festzulegen, die sicherstellen, dass Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werden.
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1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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