BTO 3.2 Tz 1
Das Institut muss Prozesse für das Immobiliengeschäft einrichten und für diese Bearbeitungsgrundsätze formulieren.
Die Entwicklung der Prozesse kann auch im Bereich Markt erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Qualitätssicherung von einem marktunabhängigen Bereich auf der Basis einer materiellen Plausibilitätsprüfung wahrgenommen wird.
Tochterunternehmen können bei Immobiliengeschäften die in BTO 3.2 geforderten Tätigkeiten selbst wahrnehmen, sofern das Institut sich angemessen von der Qualität der durch das Tochterunternehmen wahrgenommenen Tätigkeiten überzeugt.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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