+CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

Bevor vertrauliche Informationen an andere Institutionen weitergeben werden, SOLLTE die zentrale Verwaltung informiert werden. Die zentrale Verwaltung SOLLTE eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der empfangenden Institution abschließen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE regeln, wie die Informationen durch die empfangende Institution aufbewahrt werden dürfen. In der Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE festgelegt werden, wer bei der empfangenden Institution Zugriff auf welche übermittelten Informationen haben darf.

1. Resumen

Título Estándar

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulaciones relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Regulaciones relacionadas

Regulaciones
Fuente Regulación

Incidencias vinculadas

Vínculos
Tipo de vínculo Incidencia
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen