+CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

Bevor vertrauliche Informationen an andere Institutionen weitergeben werden, SOLLTE die zentrale Verwaltung informiert werden. Die zentrale Verwaltung SOLLTE eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der empfangenden Institution abschließen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE regeln, wie die Informationen durch die empfangende Institution aufbewahrt werden dürfen. In der Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE festgelegt werden, wer bei der empfangenden Institution Zugriff auf welche übermittelten Informationen haben darf.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues